• Herzlich willkommen auf unserer Internetseite!

     

    Aktuelles

    07.03.23, Neue Internetseite

     

    Liebe Patienten,

    ab sofort veröffentliche ich Neuigkeiten nur noch auf meiner neuen Internetseite. Also schauen Sie gern vorbei

     

    https://ingridheimke.de/

     

    Mit herzlichen Grüßen

    Dr. Ingrid Heimke

     

     

     

    21.01.23, Kündigung des Vertrages über integrierte Versorgung mit Homöopathie

     

    Liebe Patienten,

     

    wie ich durch Dritte erfahren habe, hat die AOK-PLUS zum 31.3.23 den Vertrag über die integrierte homöopathische Versorgung ihrer Versicherten gekündigt.

    Was heißt das für Versicherte der AOK-PLUS? Ihre Kasse erstattet ab 1.4.23 nicht mehr die Kosten für die homöopathischen Anamnesegespräche, für die Mittelfindung und die homöopathische Begleitung ihres Kindes. Wenn Sie weiterhin eine homöopathische Behandlung durch mich wünschen, müssen Sie ab 1.4.23 die Kosten selbst gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) tragen (homöopathische Folgeanamnese ca. 60 Euro, homöopathische Beratungen 10 - 20 Euro).

     

    Es gibt weiterhin Gesetzliche Krankenversicherungen, die mit mir einen Vertrag über die homöopathische Behandlung geschlossen haben. Somit kann jedes Kind, unabhängig vom Vermögen der Eltern, von dieser sanften Medizin profitieren. Sollten Sie einen Kassenwechsel erwägen, fragen Sie mich gerne, ob die neue Kasse mit mir einen Vertrag über homöopathische Behandlungen hat.

     

    Auch wenn der Wind (wieder) rauer weht, wird die Homöopathie diese Zeit überstehen. Sie bleibt für mich die Medizin der Zukunft.

     

    Die Ergebnisse einer Versorgungsstudie der BKK-Securvita zur Homöopathie bestätigen meine eigenen sehr guten Erfahrungen. Am Beispiel des Verbrauchs von Antibiotika, Anzahl der Krankheitstage und Krankenhauseinweisungen, zeigt diese Studie sehr anschaulich, dass Homöopathie in ärztlicher Hand der Gesundheit des Patienten sehr gut dient. https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/auszuege_SECURVITAL/202004/securvital_0420_6-11.pdf

     

    Die Entscheidung der AOK-PLUS ist sehr bedauerlich und wirft bei mir grundsätzliche Fragen über die Ziele des deutschen Gesundheitswesens auf.

     

    Mit herzlichen Grüßen

    Dr. I. Heimke

     

     

     

     

     

    08.02.22, neue Telefonsprechzeiten:

     

    täglich von 7:30 - 7:50 Uhr

    montags und mittwochs 11:30 - 12 Uhr

     

     

     

     

    08.02.22, Sprechzeiten:

    Aus aktuellem Anlass hier noch ein paar organisatorische Hinweise.

    Wir sind täglich von 7:30 bis 7:50 Uhr telefonisch erreichbar sowie

    montags und mittwochs zwischen 11:30 und 12 Uhr.

    Die Annahme von Patienten ohne Termin findet während der offenen Sprechstunde statt. Diese ist montags von 8 bis 10 Uhr und dienstags bis freitags von 9 bis 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten arbeiten wir mit einer Bestellsprechstunde.

     

    Aufgrund eines sehr hohen Aufkommens von akut kranken Kindern und Jugendlichen ist die Praxis aktuell nahezu ausgebucht. Abgesehen von Kindern im ersten Lebensjahr können wir derzeit keine weiteren Termine vergeben. Sie sind aber jederzeit mit allen Ihren Anliegen zur offenen Sprechstunde herzlich willkommen. Dienstags ist Frau Dr. Günzel in der Praxis. An den anderen Tagen bin ich es. Bitte beachten Sie, dass Dinge die mit einer Ärztin begonnen wurden im Interesse Ihres Kindes möglichst auch mit dieser Ärztin weitergeführt werden sollten.

    Abgesehen von den seit Jahren üblichen Tauglichkeitsbescheinigungen werden Atteste jeglicher Art nur von mir nach individueller ärztlicher Prüfung ausgestellt.

     

    Auch wenn es bewegte Zeiten sind. Wir freuen uns auf Sie.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Ingrid Heimke und Mitarbeiterinnen

     

     

     

     

     

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  • Sprechzeiten

    Wir arbeiten in unserer Praxis mit einer offenen Sprechstunde und mit einer Bestellsprechstunde für länger dauernde Konsultationen.

     

    Die Annahme zur offenen Sprechstunde erfolgt zu den unten genannten Zeiten. Ziel dieses Vorgehens ist es, junge Säuglinge vor akut Kranken zu schützen und Wartezeiten soweit möglich zu reduzieren. Der Behandlungszeitpunkt in der offenen Sprechstunde wird je nach Patientenaufkommen und medizinischer Dringlichkeit im Gesamtpraxisablauf eingeplant. Der genaue Behandlungszeitpunkt kann nicht präzise vorhergesagt werden. Wenn Sie sich telefonisch oder via Internet anmelden, können wir besser planen und somit versuchen die Wartezeiten zu reduzieren.

     

    In Fällen von akuter Krankheit ist aufgrund der zeitlichen Einschränkung eine homöopathische Behandlung nicht immer möglich.

     

    Offene Sprechstunde:

     

    Montag: 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr
    Dienstag: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
    Mittwoch: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
    Donnerstag: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
    Freitag: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr

    Für Impfungen, Früherkennungen jenseits des ersten Geburtstages und andere Anliegen können Sie Ihr Kind via Internet anmelden. Bitte nicht unter dem Namen der Eltern anmelden! Bitte melden Sie jedes Kind separat an. Aus Gründen der Fairness bitten wir Sie, Ihre Online-Anmeldung zu stornieren, falls Sie doch keine Arztvorstellung planen.

    Bitte beachten Sie, dass die Behandlungsreihenfolge und somit auch der Behandlungszeitpunkt nach den Gegebenheiten in der Praxis und medizinischer Dringlichkeit erfolgt. Auch mit Online-Anmeldung kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

    Die Anmeldezeiten werden zwischen 24 Stunden bis maximal 3 Stunden vorher freigeschalten. Die Anmeldung für die offene Sprechstunde erreichen Sie unter folgendem Link. :

     

    Online-Anmeldung für offene Sprechstunde

     

    Das Angebot der Online-Anmeldung richtet sich nur an Patienten, welche bereits in unserer Praxis Patienten sind bzw. Patienten einer Praxis sind, die wir aktuell vertreten.

     

     

    Sie können weiterhin auch ohne vorherige Anmeldung Ihr akut krankes Kind zur offenen Sprechstunde vorstellen. Dies gilt auch für den Fall, dass online keine freien Zeiten verfügbar sind.

     

     

    Für Vorstellungen außerhalb der oben genannten Zeiten bitten wir immer um eine vorherige Terminvereinbarung.

     

    Bitte bringen Sie zu jedem Arztbesuch die Gesundheitsunterlagen Ihres Kindes mit (Chipkarte, gelbes Heft, Impfausweis).

     

    Bestellsprechstunde (Sprechstunde nur für bestellte Patienten):

    - Montag bis Freitag vormittags

    - Montagnachmittag

    - Mittwochnachmittag (homöopathische Sprechstunde)

     

     

    Arztvorstellungen außerhalb der Sprechstunden

     

    KV-Bereitschaftspraxis, Fiedlerstraße 25/Haus 28, Tel. 116117 oder 0351/19292:

    Mittwoch- und Freitagnachmittag: 15 - 22 Uhr, an den anderen Wochentagen von 19.00 bis 22.00 Uhr

    + Wochenende/Feiertage 8.00 bis 22.00 Uhr, KV

     

    -Von 22.00 bis 7.00 Uhr: Uni-Kinderklinik, Fetscherstr. 74, Tel. 0351/4582267

     

     

     

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  • Leistungen

    Folgende Leistungen bieten wir an:

    • Hausärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres
    • klassische Homöopathie
    • Darmsanierung beim Säugling nach perinataler Antibiose
    • Kindergartentauglichkeit, Schwimmtauglichkeit. Dies ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb die Abrechnung mittels Rechnung an die Eltern des Kindes erfolgt. Berechnungsgrundlage ist dabei die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Benötigen Sie eine Tauglichkeit für Vereinssport, wenden Sie sich bitte an einen Sportmediziner.
    • Akupunktur, mikrobiologische Therapie Dr. Günzel (nach GOÄ)
  • Behandlungskonzept

    Akute Krankheiten

    Bei akuten Krankheiten reicht es meistens aus, dem Kind Ruhe und liebevolle Pflege zu geben. Des weiteren können Hausmittel und heimische Heilpflanzen zum Einsatz kommen.
    Ergänzend kann im Einzelfall eine "schulmedizinische" Behandlung notwendig sein.

    Chronische Krankheiten

    Tauchen bestimmte gesundheitliche Probleme wiederholt auf, reicht Ruhe in der Regel nicht zur Problembehebung aus. Zunächst sollte kritisch geprüft werden, inwiefern die Lebensumstände des Kindes (Stress, (Passiv)rauchen, Ernährungsfehler u.s.w.) die krankhafte Situation des Kindes unterhalten. Wenn trotz einer Optimierung der Lebensumstände keine Genesung zu erreichen ist, empfehle ich eine homöopathische Behandlung. Ergänzend kommt auch hier "Schulmedizin" zum Einsatz.
    Beispielsweise kann die Neigung zu Asthmaanfällen langfristig sehr gut homöopathisch beeinflusst werden. Kommt es aber zu akuten Atembeschwerden sind bronchienerweiternde Medikamente eine wichtige Hilfe.

  • Homöopathie

     

    Die Homöopathie ist eine Therapie, welche von dem sächsischen Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) entdeckt wurde. Ihre Grundlage bildet das Ähnlichkeitsgesetz. Dieses besagt, dass ein Kranker nur durch eine Arznei geheilt werden kann, die bei Verabreichung an einen Gesunden ein ähnliches Krankheitsbild hervorruft. Wichtig ist außerdem die Verwendung von potenzierten Arzneien sowie die vorherige Prüfung der Arzneien an gesunden Menschen.

     

    Kinder sprechen häufig besonders gut und rasch auf ein passend gewähltes Homöopathikum an. Die Homöopathie kann je nach Krankheitsbild als einzige Therapie eingesetzt werden oder in Kombination mit anderen Therapien.

    Ob bei Ihrem Kind eine homöopathische Behandlung empfehlenswert ist, klären Sie am besten im persönlichen ärztlichen Gespräch. Dabei besprechen wir auch, wie die Erfolgsaussichten bei Ihrem Kind einzuschätzen sind.

    In Betracht ziehen würde ich eine homöopathische Behandlung vor allem bei Problemen in der Säuglingszeit und wenn das Kind oder der Jugendliche dauerhaft andere Therapien benötigt (Medikamente, Ergotherapie, Logopädie u.s.w.).

     

    Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine homöopathische Behandlung. Gern können Sie bei uns in der Praxis erfragen, ob Ihre Krankenkasse eine homöopathische Behandlung bezahlt.

     

    Beim Arztgespräch in der homöopathischen Sprechstunde interessieren mich vor allem die individuellen Besonderheiten. Was beobachten Sie bei Ihrem Kind? Was fällt Ihnen bei Ihrem Kind als besonders auf? Wie empfindet Ihr Kind seine Beschwerden?

    In der Homöopathie geht es also nicht um die Behandlung von Diagnosen sondern immer um die individuelle Behandlung eines Menschen.

     

    Weitere Informationen:

    https://www.bph-online.de

    https://www.homoeopathie-online.info

    https://www.dzvhae.de

    http://www.wisshom.de

    "Die Reise einer Krankheit" von Mohinder Singh Jus, Verlag Homöosana

     

     

  • Stillen

     

    Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für alle Kinder weltweit ein ausschließliches Stillen (vollstillen) für sechs Monate. Nach dieser Zeit sollte eine adäquate Beikost eingeführt werden. Es wird empfohlen das Stillen bis zum zweiten Geburtstag und ggf. darüber hinaus fortzuführen. Siehe auch hier: https://www.who.int/nutrition/publications/guiding_principles_compfeeding_breastfed.pdf

     

    Homöopathische Arzneimittel wirken bei gestillten Kindern am besten, wenn die Mutter des Kindes vor dem Stillen das Mittel einnimmt. Diese Beobachtung zeigt eindrücklich wie eng Mutter und Kind durch das Stillen miteinander verbunden sind.

     

    Die Erfahrung zeigt, dass gestillte Kinder bei vielen Infektionskrankheiten leichtere Verläufe nehmen. Muttermilch ist ein großer Trumpf, wenn das kranke Kind andere Getränke verschmäht.

     

    Empfehlenswert ist die Internetseite der La Leche Liga. https://www.lalecheliga.de

     

    Manchmal gibt es gerade am Anfang Hindernisse. In diesem Fall freue ich mich, wenn Sie frühzeitig meinen Rat suchen, gern auch vor der U3. Am besten lassen sich Probleme lösen wenn sie noch klein sind. Mit einer behutsamen kinderärztlichen Begleitung, einer fachkundigen Stillberatung, Homöopathie und Osteopathie stehen uns viele wirksame Hilfen bei Stillproblemen zur Verfügung.

     

    Es ist mir ein wichtiges Anliegen Sie als junge Familie individuell auf Ihrem Weg zu begleiten.

  • Impfen

     
     
     
     
     
     
     
     
    E

    Fragen rund um Impfungen sind ein häufiger Beratungsanlass in der Kinderarztpraxis. Im Idealfall befassen Sie sich bereits vor dem Arzttermin mit diesen Fragestellungen. So können wir das Beratungsgespräch gezielt für Ihre Fragen nutzen.

    Bis auf seltene Ausnahmen liegt die Verantwortung für medizinische Maßnahmen am Kind einzig bei den Eltern. (Artikel 2 und 6 GG).

    Das ergebnisoffene Beratungsgespräch hat für mich höchste Priorität. Mir ist es wichtig Sie bei Ihrer Impfentscheidung zu begleiten, so dass Sie eine für Ihre Familie passende Lösung finden. Dabei möchte ich Ihnen Ihre Entscheidung bewusst nicht abnehmen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen nicht sagen, was ich an Ihrer Stelle tun würde. Auch eine Vereinfachung im Sinne von "Sagen Sie mir bitte, welche Impfungen wirklich wichtig sind!" kann ich Ihnen nicht anbieten. Gern empfehle ich Ihnen aber Möglichkeiten sich selbst zu informieren und wann immer möglich werde ich Ihre Entscheidung begleiten.


     

    Einen "off-label-use" von Auffrischimpfstoffen (Revaxis, Repevax) zur Grundimmunisierung biete ich aus Haftungsgründen nicht an. Von dieser Haftung bin ich auch durch Ihre Unterschrift nicht befreit.


     

    Um zu wissen, was Sie entscheiden müssen, sollten Sie sich zunächst die aktuellen Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) durchlesen. Die aktuellen Impfempfehlungen für Sachsen finden Sie z. B. hier:

    https://www.gesunde.sachsen.de/Impfempfehlungen.html

    oder hier:

    https://www.slaek.de/media/dokumente/02medien/Patienten/gesundheitsinformationen/impfen/Synopsis_2022.pdf


     

    Im Januar jeden Jahres werden diese Empfehlungen aktualisiert. Ich rate Ihnen deshalb einmal jährlich sich die aktuellen Impfempfehlungen durchzulesen und zu prüfen, ob Sie Ihrem Kind eine Impfung geben lassen möchten.


     

    Diese genannten Empfehlungen stellen eine Übersicht über einen möglichen Ablauf dar.

    Um eine Entscheidung für Ihr Kind zu fällen, empfehle ich Ihnen sich gründlich über die Krankheiten sowie die entsprechenden Impfungen zu informieren.


     

    Achten Sie auf industrieunabhängige Quellen.


     

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nenne ich hier einige Informationsmöglichkeiten. Im persönlichen Gespräch kann ich Ihnen für Ihren Informationsbedarf individuell passend Bücher empfehlen.


     

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen_node.html

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html

    https://www.impf-info.de/

    https://www.individuelle-impfentscheidung.de/


    Informationen zu Corona-Schutzimpfungen bei Kindern- und Jugendlichen:

    Wie bei anderen Schutzimpfungen auch, empfehle ich, sich aus verschiedenen Quellen zu informieren und auf Interessenkonflikte zu achten. Beachten Sie also die bereits auf dieser Seite verlinkten allgemeinen Informationsquellen.

     

     

    Informationen zum Impfzwang (alle Angaben ohne Gewähr):

     

    In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion wird leider häufig die Frage nach dem Sinn einer Masern-Mumps-Röteln-Impfung vermengt mit der Frage nach dem Sinn und der Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht. Ich denke, dass diese Vermischung mehrerer verschiedener komplexer Fragestellung der Sache nicht dienlich ist. Meine Informationen sollen ausschließlich eine Hilfestellung auf die Frage bieten wie Eltern mit einem staatlichen Eingriff in ihre Grundrechte umgehen können.

     

    Hier finden Sie stets aktuelle Informationen:

    https://www.individuelle-impfentscheidung.de/

    https://initiative-freie-impfentscheidung.de

     

    Häufig gestellte Fragen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) §20 („Masernschutzgesetz“)

     

    Auch weiterhin erreichen unsere Praxis viele Beratungswünsche bezüglich des Impfzwanges gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Mit dieser Übersicht hoffe ich, Ihre Fragen umfassend beantworten zu können.

     

    Sollten Sie nach dem Lesen trotzdem weiteren Beratungsbedarf haben und auch sonst Patient unserer Praxis sein, können Sie als Selbstzahler-Leistung einen Termin bei mir in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann in Abhängigkeit vom Zeitaufwand nach Honorarvereinbarung.

     

    1. Wann können wir Ihnen eine Erfüllung der Vorgaben des §20 attestieren?
    Es müssen ab dem 1. Geburtstag eine Masern-Impfung und ab dem 2. Geburtstag 2 Masern-Impfungen vorliegen. Alternativ kann auch eine Immunität durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen sein.

     

    2. Welchen Nachweis müssen Sie gemäß §20 IfSG vorlegen?
    Der Betreuungseinrichtung (egal ob staatlicher oder privater Träger) ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Vorgaben des §20 IfSG erfüllt wurden. Dies erfüllt eine ärztliche Bescheinigung.

     

    3. Bis wann müssen Sie der Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung gemäß §20 IfSG vorlegen?

    Kinder welche gänzlich neu mit der außerfamiliären Betreuung beginnen, müssen ab sofort vor der Aufnahme die o. g. Vorgaben erfüllen. "Aufnahme" ist nicht das Gleiche wie "Anmeldung" (siehe auch Punkt 9). Bei Kindern, welche schon vor dem 1.3.20 in der selben Einrichtung betreut wurden, ist die Bescheinigung bis zum 31.12.21 vorzulegen.

     

    4. Kann Ihr Kind durch die Kinderärztin von der Masern-Mumps-Röteln-Impfpflicht befreit werden?

    Eine Befreiung von der Impfpflicht können wir nur bestätigen, wenn eine medizinische Kontraindikation bei Ihrem Kind vorliegt. Die medizinischen Kontraindikationen werden von staatlichen Behörden definiert. Als Ärztinnen haben wir hierbei keinen eigenen Entscheidungsspielraum. Die folgenden Ausführungen spiegeln deshalb nicht unsere Privatmeinung wider sondern fassen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.

     

    Die MMR-Impfung ist bei einer Neomycin-Allergie und bei schweren Immundefekten (erworben oder angeboren) kontraindiziert.

     

    Keine Kontraindikationen sind: andere Krankheiten jeder Schwere (z. B. Neurodermitis, Asthma, Autoimmunerkrankungen, Darmprobleme, Entwicklungsstörungen, Schlafstörungen, Verhaltensprobleme, psychische Erkrankungen u.s.w.) sowie Krankheiten jeglicher Art bei Verwandten der zu impfenden Person.

     

    Informationen der Sächsischen Impfkommission zu anerkannten Kontraindikation von Impfungen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Landesärztekammer: https://www.slaek.de/media/dokumente/02medien/Patienten/gesundheitsinformationen/impfen/e2.pdf

     

    belesen Sie sich bitte auch hier: https://www.impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/307-denn-was-man-schwarz-auf-wei%C3%9F-besitzt-%C3%BCber-so-genannte-impfunf%C3%A4higkeitsbescheinigungen.html

     

    und hier: http://www.selbst-entscheiden.org/pages/Texte/Flyer.html

     

    5. Welche konkreten Handlungsoptionen haben Sie in Deutschland, wenn Sie eine außerfamiliäre Betreuung für Ihr Kind benötigen bzw. ein schulpflichtiges Kind haben?
    1.) Gemäß den Empfehlungen der STIKO 2x gegen MMR impfen:
    1 Impfung ab dem 1. Geburtstag, 2. Impfung kurz vor dem 2. Geburtstag.
    2.) Eine MMR-Impfung geben und nach (2-)-3 Monaten eine Blutuntersuchung vornehmen lassen. Bei ausreichendem Masern-Titer sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bei unzureichendem Masern-Titer muss eine zweite MMR-Impfung erfolgen.
    3.) Bei durchgemachter Masernerkrankung Titerbestimmung durchführen. Ein ausreichender Titer erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
     
    6. Wann kann eine Immunität nach nur einer Masernimpfung im Blut nachgewiesen werden?
    Erfahrene Ärzte empfehlen eine Blutuntersuchung (2-) 3 Monate nach der Impfung.

     

    7. Wann kann eine Blutuntersuchung eine sinnvolle Option sein?
    1.) Bei durchgemachter Masernerkrankung: Wurde in der Vergangenheit die Masernerkrankung durchgemacht, kann mittels Blutuntersuchung die Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
    2.) Nachdem die erste MMR-Impfung gegeben wurde: Wenn bereits nach einer Masernimpfung ausreichend Masern-Antikörper gebildet wurden, so sind die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt.

     

    In beiden Fällen kann die weitere Entscheidung über den möglichen Impfzeitpunkt der ersten bzw. zweiten Masern-Mumps-Röteln-Impfung selbstbestimmt getroffen werden.

     

    Es gibt wissenschaftliche Hinweise darauf, dass mit steigendem Abstand zur zweiten Mumpsimpfung das Risiko für ein sekundäres Impfversagen zunimmt. Ein möglichst effektiver Schutz vor Mumps ist vor allem für junge Männer wichtig.

     

    Bei ungeimpften Kleinkindern ohne einer Krankengeschichte, welche typisch für Masern ist, stellt die Blutabnahme aus meiner Sicht keine sinnvolle Option dar, da aufgrund der Seltenheit der Masern in den letzten Jahren eine unbemerkte Masernerkrankung sehr unwahrscheinlich ist. Demgegenüber ist der Stress und der Schmerz zu sehen, welcher für ein Kind mit einer Blutabnahme einhergeht.

     

    8. Gibt es einen Masern-Einzelimpfstoff in Deutschland?
    Aktuell gibt es keinen in Deutschland zugelassenen Masern-Einzelimpfstoff. Über die Schweiz kann ein Masern-Einzelimpfstoff indischer Herstellung (https://compendium.ch/product/1086759-measles-vaccine-live-trockensub-c-solv/mpro#MPro7700) bezogen werden.

     

    Der deutsche Staat übernimmt im Falle eines Impfschadens keine Haftung.

     

    Sowohl die Kosten des Impfstoffes als auch die Verabreichung der Impfung sind selbst zu tragen. Bezüglich der Impfstoffkosten informieren Sie sich bitte in Ihrer Apotheke, die ärztlichen Kosten der Impfstoffinjektion werden Ihnen nach GOÄ in Rechnung gestellt und betragen pro Impfung voraussichtlich ca. 53 Euro.
     

    Sollten Sie eine Beratung zu diesem Impfstoff wünschen, können Sie als Selbstzahler-Leistung einen Termin bei Frau Dr. Heimke in Anspruch nehmen.
    Bitte beachten Sie, dass aus persönlichen Gründen Beratungen zum Einzel-Impfstoff und dessen Verabreichung nur für Patienten erfolgen, die auch sonst in unserer Praxis Patienten sind.

     

    9. Was können wir Ihnen nicht anbieten?

    Wir können keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich für juristische Fragen an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Eine erste Hilfe auf juristische Fragen zu §20 IfSG finden Sie hier: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/msg_kitas.html

     

     

     

     

    Ingrid Heimke, Dresden 12.03.21

     

     

     

  • Über uns

     

    Dr. Ingrid Heimke

    Im Frühjahr 2014 begann ich meine homöopathische Ausbildung bei der Gesellschaft Homöopathischer Ärzte in Sachsen. Seitdem folgten viele weitere Kurse und Tagungen. Im Januar 2019 erwarb ich nach einer mündlichen Prüfung vor der Sächsischen Landesärztekammer die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Ich bin sehr dankbar, für Ihr Kind als homöopathische Ärztin da sein zu dürfen.

    Ich bin Mitglied im Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (dem ältesten Ärzteverband in Deutschland, gegründet 1829).

     

     

     

    Dr. Gudrun Günzel

    Ich bin dankbar, dass meine Tätigkeit als Ärztin nicht prompt mit dem Einsätzen des Rentenalters endet, sondern dass ich an zwei Tagen in der Praxis meiner Tochter arbeiten kann.

    Seit 2002 konnte ich neben schulmedizinischen Kenntnissen auch Fähigkeiten auf naturheilkundlichem Gebiet, vor allem der Akupunktur erwerben.

    Damit gelang es mir, in zahlreichen Fällen zu helfen, wo schulmedizinisch lediglich eine Linderung der Symptome zu erwarten gewesen wäre.

    Ich freue mich, dass ich die Möglichkeit habe, die schmerzfreie Laserakupunktur anzubieten.

    Am meisten fasziniert mich an den naturheilkundlichen Heilmethoden (Akupunktur, mikrobiologische Therapie, orthomolekulare Therapie und andere), dass sie ohne Nebenwirkungen sind.

    Alle Maßnahmen haben gemeinsam, dass sie die Selbstregulation anregen und damit die Gesundheit dauerhaft verbessern können.

     

     

  • Kontakt

    So erreichen Sie uns:

    +49-351-2022917

    Schönaer Str. 40, 01259 Dresden

    Nutzen Sie bitte auch unseren Service-AB für laufende Rezepte, Überweisungen etc.

    +49-351-2050106

  • Impressum

    Anbieter im Sinne des § 6 TDG sowie inhaltlich Verantwortlicher § 6 Abs. 2 MDStV:

     

    Dr. med. Ingrid Heimke

    Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

     

    Schönaer Str. 40

    01259 Dresden

     

    Telefon: 0351 / 202 2917

    E-Mail: kinderarzt.dresden@gmail.com (keine medizinischen Fragen, keine Terminvergabe, keine Beratungen, Gutachten etc., nur für Administrator der Seite)

    Zuständige Landesärztekammer:

    Sächsische Landesärztekammer

    Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Schützenhöhe 16

    01099 Dresden

    Telefon: 0351 8267 0

    Telefax: 0351 8267 412

    Email: dresden@slaek.de

     

    Kassenärztliche Vereinigung

    KVS-Landesgeschäftsstelle

    Schützenhöhe 12

    01099 Dresden

    Telefon: 0351 82 90 50

    Telefax: 0351 82 90 563

    Email: sachsen@kvs-sachsen.de

     

    Berufsrechtliche Regelungen:

     

     

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    Dresden, März 2019.